Ab sofort könnt ihr Fashiongeschäfte wieder ohne 2G-Vorgaben besuchen und dort shoppen!
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von heute gehören Bekleidungsgeschäfte ab sofort zum sog. täglichen Bedarf. Damit entfällt hier ab sofort die 2G-Regelung für Kunden in Bayern, sodaß wieder alle Kunden empfangen werden dürfen!
Vorgaben ab 14 Jahre, anstatt 12 Jahre und 3 Monate!
Zudem sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern eine neue Altersgrenze vor. Noch bestehende Regelungen zum Infektionsschutz gelten damit ab heute für alle, die älter als 14 Jahre sind – nicht wie bisher 12 Jahre und 3 Monate!
Seid euch sicher, daß wir alles dafür tun, daß ihr sorglos euer Shoppingdate genießen könnt.
Wir freuen uns auf euch in der HOFSTATT!